Stellenangebot des Universitätsklinikums

Ausbildung zum Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA) (m/w/d)

Stellen-ID
13191
Veröffentlicht am
19.12.2025
Jobtitel
Ausbildung zum Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA) (m/w/d)
Einsatzbereich
Apotheke
Stellenart
Ausbildungsstellen
Stellen-ID
13191
Eintritt
zum 01.08.2026 sind zwei Stellen zu besetzen
Umfang
Vollzeit; 38,5 Std.
Vertragsart
Befristet
Befristung
3 Jahre
Vergütung
TVA-L BBIG
Ihre Aufgaben
  • Versorgung der Kliniken und Ambulanzen mit den richtigen Arzneimitteln
  • Bestandsprüfung und korrekte Lagerung von Arzneimitteln
  • Bestellabwicklung, Warenannahme und Kommissionierung
  • Buchhaltung
  • Umgang mit Arzneimitteln
Ihr Profil
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens B2-Niveau)
  • gutes Zahlenverständnis
  • EDV-Kenntnisse
  • Gute Umgangsformen
  • Identifikation mit dem Berufsbild

Freuen Sie sich auf
  • Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
  • Faire Bezahlung nach Tarif inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
  • 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Interdisziplinäres Arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen
  • Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
  • Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch die Abteilung für Familie & Gesundheit in allen Lebenslagen
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
  • Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
  • Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
  • Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.