Stellenangebot des Universitätsklinikums

IT-Softwareentwickler/in (m/w/d)

Stellen-ID
12406
Veröffentlicht am
23.04.2025
Jobtitel
IT-Softwareentwickler/in (m/w/d)
Einsatzbereich
Zentrale IT (ZIT) - Datenintegrationszentrum
Stellenart
Nichtwissenschaftliche Stelle
Stellen-ID
12406
Eintritt
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang
Vollzeit; 38,5 Std.
Vertragsart
Unbefristet
Vergütung
EG 11 TV-L
Rückfragen an

Hr. Simon Strietholt
0201 / 723 - 6163

Ihre Aufgaben
  • Erstellung und Umsetzung des IT-Konzeptes für das Westdeutsche Tumorzentrum, die Biobank sowie die DKTK-IT-Infrastruktur:
    • Programmierung und Umsetzung der Tumordokumentation
    • Entwicklung, Management und Weiterentwicklung der vorhandenen Applikationen und Datenbanken
    • Analyse und Optimierung bestehender Datenflüsse
    • Erstellung von Datenimport- und Datenkonvertierungsroutinen
    • Entwicklung von Programmen zum Abgleich und zur inhaltlichen Zusammenführung von Datensätzen aus verschiedenen Systemen sowie zur Prüfung der Datenqualität
    • Unterstützung der Mitglieder und Kooperationspartner des CCC beim Datenaustausch mit dem Westdeutschen Tumorzentrum Essen
    • Organisatorische und technische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Meldepflicht von Tumorerkrankungen
Diese Aufgaben umfassen die Entwicklung neuer IT-Verfahren und Änderungen bzw. Ergänzungen bestehender IT-Verfahren in den Bereichen Patientendokumentationsmanagement, Tumordokumentation und Qualitätssicherung. 
Ihr Profil
  • Abgeschlossenes Studium im Bereich der Informatik, Softwareentwicklung oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Strukturierte und methodische Vorgehensweise bei Administrationsaufgaben, beim Entwerfen neuer Konzepte und Lösungsstrategien sowie bei der Überwachung der Softwaresysteme
  • Mehrjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung, idealerweise im öffentlichen Dienst
  • Fundierte Kenntnisse in Programmiersprachen wie [Java, Python, C# etc. je nach Bedarf]
  • Erfahrung mit gängigen Entwicklungstools und -methoden (Agile, DevOps, etc.)
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
  • Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
Freuen Sie sich auf
  • Eine abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit in einem engagierten Team
  • Eine moderne Arbeitsumgebung und die Chance, an innovativen Projekten mitzuwirken
  • Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
  • Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
  • 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Interdisziplinäres Arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen
  • Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
  • Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
  • Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
  • Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
  • Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
  • Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
  • Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
  • Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
  • Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.