Stellenangebot des Universitätsklinikums

Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d), ggfs. mit Fachweiterbildung Onkologie - Onkologische Stationen

Stellen-ID
11875
Veröffentlicht am
20.11.2024
Jobtitel
Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d), ggfs. mit Fachweiterbildung Onkologie - Onkologische Stationen
Einsatzbereich
Auf Ihrer Wunschstation in der onkologischen Pflege am Universitätsklinikum Essen
Stellenart
Stelle in der Pflege
Stellen-ID
11875
Eintritt
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang
Vollzeit; 38,5 Wochenstunden; Teilzeit möglich
Vertragsart
Unbefristet
Vergütung
KR 8 TV-L ohne Fachweiterbildung, KR 9 TV-L mit Fachweiterbildung Pflege in der Onkologie
Rückfragen an

Zentrales Bewerbermanagement Pflege
karriere.pflege@uk-essen.de
0171 2151617 (Telefon und WhatsApp)

https://pflegedienst.uk-essen.de/karriere/

Ihre Aufgaben
  • Evidenzbasierte pflegerische Betreuung und Versorgung unserer onkologischen Patient/innen auf einer unserer Pflegestationen auf universitärem Niveau
  • Pflegefachliche Beratungen von Patient/innen und deren Angehörigen bei Fragen und Problemstellungen
  • Assistenz bei auf der Station durchgeführten Eingriffen und diagnostischen Maßnahmen
  • Planung, Durchführung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen im Sinne des Pflegeprozesses
Ihr Profil
  • Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
  • Wünschenswert ist eine abgeschlossene Fachweiterbildung für Pflege in der Onkologie
  • Berufserfahrung ist wünschenswert
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
  • Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
Freuen Sie sich auf
  • Tarifvertrag-Entlastung (TV-E): Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel und mehr Zeit für die Patient/innen. Schichtgenaue, automatisierte Ermittlung von Belastungssituationen und Entlastungstagen
  • Bei Wechselschicht bis zu 9 zusätzliche Urlaubstage gem. Tarifvertrag (TV-L)
  • Eine Pflegezulage i.H.v. 159,06 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle, bei Teilzeit anteilig)
  • Eine Bereichszulage i.H.v. 90 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle, bei Teilzeit anteilig)
  • Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
  • Umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten z.B. als Praxisanleiter/in, Pflegeexperte/in oder Führungskraft oder ein berufsbegleitendes Pflegestudium beispielsweise in Kooperation mit der FOM oder HFH.
  • Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung 
  • Mehr Informationen zu Zusatzleistungen und Unterstützungsangeboten im Pflegedienst finden Sie hier
  • Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
  • Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
  • 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
  • Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
  • Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch die Abteilung für Familie & Gesundheit in allen Lebenslagen
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
  • Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
  • Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
  • Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
  • Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
  • Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
  • Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.