Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d), ggfs. mit Fachweiterbildung Onkologie - Onkologische Stationen
Stellen-ID
11875
Veröffentlicht am
20.11.2024
Jobtitel
Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d), ggfs. mit Fachweiterbildung Onkologie - Onkologische Stationen
Einsatzbereich
Auf Ihrer Wunschstation in der onkologischen Pflege am Universitätsklinikum Essen
Stellenart
Stelle in der Pflege
Stellen-ID
11875
Eintritt
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang
Vollzeit; 38,5 Wochenstunden; Teilzeit möglich
Vertragsart
Unbefristet
Vergütung
KR 8 TV-L ohne Fachweiterbildung, KR 9 TV-L mit Fachweiterbildung Pflege in der Onkologie
Rückfragen an
Zentrales Bewerbermanagement Pflege
karriere.pflege@uk-essen.de
0171 2151617 (Telefon und WhatsApp)
Ihre Aufgaben
- Evidenzbasierte pflegerische Betreuung und Versorgung unserer onkologischen Patient/innen auf einer unserer Pflegestationen auf universitärem Niveau
- Pflegefachliche Beratungen von Patient/innen und deren Angehörigen bei Fragen und Problemstellungen
- Assistenz bei auf der Station durchgeführten Eingriffen und diagnostischen Maßnahmen
- Planung, Durchführung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen im Sinne des Pflegeprozesses
Ihr Profil
- Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
- Wünschenswert ist eine abgeschlossene Fachweiterbildung für Pflege in der Onkologie
- Berufserfahrung ist wünschenswert
- Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
- Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
Freuen Sie sich auf
- Tarifvertrag-Entlastung (TV-E): Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel und mehr Zeit für die Patient/innen. Schichtgenaue, automatisierte Ermittlung von Belastungssituationen und Entlastungstagen
- Bei Wechselschicht bis zu 9 zusätzliche Urlaubstage gem. Tarifvertrag (TV-L)
- Eine Pflegezulage i.H.v. 159,06 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle, bei Teilzeit anteilig)
- Eine Bereichszulage i.H.v. 90 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle, bei Teilzeit anteilig)
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten z.B. als Praxisanleiter/in, Pflegeexperte/in oder Führungskraft oder ein berufsbegleitendes Pflegestudium beispielsweise in Kooperation mit der FOM oder HFH.
- Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung
- Mehr Informationen zu Zusatzleistungen und Unterstützungsangeboten im Pflegedienst finden Sie hier
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
- Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
- Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
- Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch die Abteilung für Familie & Gesundheit in allen Lebenslagen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
- Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
- Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
- Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
- Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
- Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
- Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.