Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) mit pädiatrischer Vertiefung und Palliativ Care Weiterbildung - (SAPV-KJ)
Stellen-ID
11379
Veröffentlicht am
19.07.2024
Jobtitel
Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) mit pädiatrischer Vertiefung und Palliativ Care Weiterbildung - (SAPV-KJ)
Einsatzbereich
Klinik für Kinderheilkunde - Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Kinder / Jugendliche (SAPV-KJ)
Stellenart
Stelle in der Pflege
Stellen-ID
11379
Eintritt
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang
Vollzeit; 38,5 Wochenstunden / 1,5 Stellen; Teilzeit möglich
Vertragsart
Unbefristet
Vergütung
KR 8 TV-L / KR 9 TV-L bei FWB Onkologie
Rückfragen an
Zentrales Bewerbermanagement Pflege
karriere.pflege@uk-essen.de
0171 2151617 (Telefon und WhatsApp)
Ihre Aufgaben
- Pflegerische Betreuung, Versorgung und Begleitung schwerstkranker Patient/innen im eigenen häuslichen Umfeld zu jeder Tageszeit
- Pflegefachliche Beratungen von Patient/innen und deren Angehörigen bei Fragen und Problemstellungen
- Unterstützung bei der Verbesserung und dem Erhalt von Lebensqualität, welche durch ein komplexes Symptomgeschehen (z.B. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Schwäche etc.) deutlich eingeschränkt ist, unabhängig davon, ob eine Krebserkrankung, eine internistische oder neurologische Erkrankung zugrunde liegt
Ihr Profil
- Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Kinderkrankenpflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
- Eine abgeschlossene Palliativ Care Weiterbildung oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
- Erste berufliche Erfahrungen in der Palliativpflege sind wünschenswert
- Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
- Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaftsdiensten
- Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
- Führerschein zum Führen von PKW
Freuen Sie sich auf
- Tarifvertrag-Entlastung: Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel, mehr Zeit für Patient/innen und während der Übergangsphase pauschal fünf Entlastungstage (bei einer Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeit anteilig)
- Bei Wechselschicht bis zu 9 zusätzliche Urlaubstage gem. Tarifvertrag (TV-L)
- Eine Pflegezulage i.H.v. 143,92 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle)
- Umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten z.B. als Praxisanleiter/in, Pflegeexperte/in oder Führungskraft oder ein berufsbegleitendes Pflegestudium beispielsweise in Kooperation mit der FOM oder HFH.
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung
- Mehr Informationen zu Zusatzleistungen und Unterstützungsangebote finden Sie hier
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
- Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
- Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
- Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
- Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
- Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
- Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
- Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
- Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
- Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.